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Datenschutz

In vielen Computersystemen werden personenbezogene Daten verarbeitet. Damit mit diesen Informationen kein Missbrauch betrieben wird, hat der Gesetzgeber strenge Gesetze erlassen, die die Verwendung, Speicherung, Weitergabe und Löschung dieser Daten regeln. Mitarbeiter von Firmen und Behörden müssen eventuell noch zusätzliche Vorschriften und Richtlinien ihres Arbeitgebers beachten. Informieren Sie sich bei Ihrem Datenschutzbeauftragten.

Wichtige Grundsätze für den Datenschutz sowie für die Datenaufbewahrung und -kontrolle sind Transparenz, Zweckbindung, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit:

  • Transparenz bedeutet, dass die Person, deren Daten gespeichert werden, jederzeit darüber Bescheid wissen soll, dass und welche Daten gespeichert werden.
  • Zweckbindung soll gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die für einen bestimmten Zweck gespeichert werden, auch nur für diesen Zweck verwendet werden.
  • Der Grundsatz der Notwendigkeit besagt, dass nur die Daten erhoben und gespeichert werden sollen, die tatsächlich zur Erreichung des konkreten Zwecks benötigt werden.
  • Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass nur so viele Daten gespeichert werden, wie zwingend notwendig sind.

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